Richtlinien im Hinblick auf unterschiedliche Güter
Die vorangehenden Ausführungen betreffen die Güter des täglichen Verbrauchs, also mehr als 95% aller Einkäufe. Da nach Ausweis der Menschenrechtscharta jeder Mensch mit gleichen Rechten geboren wird, steht ihm auch ein anteiliger Anspruch auf die in einem Land insgesamt zur Verfügung stehende Grund- und Wohnfläche zu. In Geld ausgedrückt, wird dieser Anteil bei der Festlegung des Mindest- und Standardkonsums mit eingeschlossen.
Werden Grund und Boden, Immobilien oder andere langlebige Güter durch Kauf oder in Mietverhältnissen erworben, so benötigt der Zentralcomputer nur hier, also bei einer relativ kleinen Zahl von lang- oder dauerlebigen Gütern, konkrete Angaben über die Natur der Anschaffung (schon heute weiß der Staat über solche Einkäufe weitgehend bescheid, da sie sich oft von der Steuer absetzen lassen). Der Erwerb von Wohnraum oder Boden in anteiliger Größe bleibt unversteuert, unterliegt aber jenseits dieser Größe der progressiven Besteuerung. Dasselbe gilt für langlebige Güter wie Autos, die in Mindestausführung unbesteuert bleiben, darüber hinaus aber der progressiven Besteuerung unterliegen. Hier wird auch von einer gewissen Lebensdauer ausgegangen, bei deren Unterschreitung, also bei schnellerem Verbrauch, gilt keine Steuerbefreiung. Damit bei kostspieligen Anschaffungen die Grenze des Standardkonsums (pro Monat oder Jahr) nicht zu schnell erreicht wird, wird die Steuerbelastung, wie das heute schon der Fall ist, verteilt. Wenn für ein Produkt etwa eine mittlere Lebensdauer von fünf Jahren angesetzt wird, dann wird die zu zahlende Steuer auf fünf Jahre (bzw. 12 mal fünf Monate) verteilt.
Da Grund und Boden ebenso wie Wohnraum zu den besonders knappen Gütern gehören, werden auch jährliche Steuern erhoben, wobei auch hier bei Mindestumfang Steuerfreiheit gewährt wird, darüber hinaus tritt aber die Progression in Kraft. Andernfalls ist eine zunehmende Konzentration von Grund und Boden oder Immobilien in wenigen Händen nicht zu verhindern. Für das Anmieten von Wohnraum gilt dasselbe Prinzip von steuerfreiem Mindestbedarf und progressiver Besteuerung jenseits des Standards.
Für den Endverbrauch an medizinischen Leistungen werden keine Steuern erhoben, ja, sie werden als notwendig Ausgaben nicht einmal dem Endverbrauch zugerechnet. Die Inanspruchnahme solcher Leistungen wird dennoch wie jede andere Ausgabe einer natürlichen Person an den Zentralcomputer weitergeleitet, der diese Summe dann nicht mit dem Endverbrauch verrechnet, sondern mit dem aufgeschobenen Konsum. Wie die Steuerbehörde, die in diesem Fall auch eine Sozialbehörde ist bei fehlendem Einkommen vorgeht, habe ich unter der Überschrift „Arbeitslosigkeit, Bedürftigkeit, Notsituationen“ beschrieben.
Um den Datenschutz zu gewährleisten, werden der Steuerbehörde genau wie bei kurzlebigen Gütern nur Summen mitgeteilt, also ohne nähere Angaben über die Leistung. Allerdings sollte man einen Unterschied bei kosmetischen und anderen medizinischen Eingriffen machen, die nicht der Erhaltung der Gesundheit dienen. Hier dürfen die Beträge nicht vom Endverbrauch abgesetzt werden, sie sollten vielmehr der progressiven Besteuerung unterliegen. Solche Beträge sind also von medizinischen Instituten mit einer bestimmten Kennzeichnung zu versehen (im Sinne des Datenschutzes können nähere Angaben aber wiederum fehlen).
Unterschiede zwischen Steuersubjekten (Endverbrauchern)
Bisher war nur von natürlichen Einzelpersonen die Rede. Bei Familien oder Lebensgemeinschaften erfolgt die Eingabe über Karten (oder Banküberweisungen) genauso wie bei Einzelpersonen, nur dass der Zentralcomputer deren Identitätsnummern zu einer Gruppe zusammenfasst. Setzt der Staat die Progression der Endverbrauchssteuer für Familien (oder andere Lebensgemeinschaften) flacher an als für Einzelpersonen, kann er auf diese Art eine aktive Familienpolitik betreiben. Praktisch wirkt sich das z.B. in der Weise aus, dass das steuerfreie Konsumminimum sowie der Standardkonsum höher angesetzt werden als im Fall einer Addition der gleichen Zahl von Einzelpersonen. Allerdings spielt natürlich das Alter der Personen eine Rolle. Der Konsum eines minderjährigen Kindes wird selbstverständlich weniger hoch angesetzt als der eines Erwachsenen.