(Prof. Hankel, der Euro und die Grundbegriffe der Eigentumsgesellschaft)
Die Eigentumsgesellschaft – UnRuhe sei die erste Bürgerpflicht! weiterlesen
Die Eigentumsgesellschaft – UnRuhe sei die erste Bürgerpflicht! weiterlesen
Neuerdings wird sehr viel gejammert! Die Staaten des Westens sehen ihre bisherige Vormachtstellung durch die aufstrebenden Schwellenstaaten gefährdet, zudem sind sie durch eigenes Politikversagen in mehrere Krisen verwickelt. Das ist kein Anlass zu Optimismus. Doch andererseits haben wir Grund zur Freude. Wir befinden uns in einer weit besseren Situation als frühere Generationen, um mit den uns heute bedrohenden Gefahren klug umgehen zu können. Herrliche Zeiten! Das überwindbare Dilemma der Eigentumsgesellschaft weiterlesen
Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. Eigentum – ein Irrtum im deutschen Grundgesetz? weiterlesen