(Prof. Hankel, der Euro und die Grundbegriffe der Eigentumsgesellschaft)
Die Eigentumsgesellschaft – UnRuhe sei die erste Bürgerpflicht! weiterlesen
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Schuldenbruchlandung II – was kann der Staat tun? weiterlesen
Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. Eigentum – ein Irrtum im deutschen Grundgesetz? weiterlesen
Der ehemalige Chef der dm-Kette propagiert das bedingungslose Grundeinkommen für jeden. In einer sozial gerechten Gesellschaft, wo die Einkommensunterschiede nicht größer sind als etwa im Deutschland der siebziger oder in Japan bis in die achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts würde ein solches Einkommen allerdings gar keinen Sinn ergeben. Jeder würde nur mit der linken Hand empfangen, was er mit der rechten gleichzeitig gibt, nämlich mit seiner eigenen Arbeit. Hier wird eine Medizin gegen ein Symptom verschrieben statt gegen die Ursache der sozialen Krankheit, nämlich die fortschreitende Konzentration der Vermögen. Einige wenige besitzen zu viel, die meisten anderen zu wenig oder auch gar nichts. Warum Götz Werner fast ein Genie ist weiterlesen